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Doppelpass – Mandantenzeitschrift tatort:steuern

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Doppelpass

Der Bundestag hat beschlossen, die Zahlungsfrist für die steuerfreie Corona-Sonderzahlung bis zum 31. März 2022 zu verlängern. Unverändert bleibt dabei, dass der Bonus zwar auf mehrere Zahlungen verteilt werden kann, jedoch insgesamt nur bis zu einem Betrag von 1.500 Euro.

Wechselt oder wechselte ein Arbeitnehmer innerhalb der Auszahlungsfrist seinen Arbeitgeber, kann er den Corona-Bonus auch ein weiteres Mal erhalten. Vor diese Frage war ein Einzelunternehmer gestellt, der seinen Angestellten 2020 den Bonus gezahlt hatte. Drei seiner Mitarbeiter wechselten zum 1. Januar 2021 zu einer GmbH, an welcher er zu 100 Prozent als Gesellschafter-Geschäftsführer beteiligt war. Da somit ein neues Arbeitsverhältnis eingegangen wurde, steht der erneuten Zahlung nichts im Wege, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Auch die FAQ des Bundesministeriums für Finanzen zur Corona-Prämie widersprechen dieser Ansicht nicht.

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