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Viel zu tun – Mandantenzeitschrift tatort:steuern

Kompakt

Viel zu tun

Coronabedingt arbeiten seit Wochen viele Menschen von zu Hause aus. Die geänderten Arbeitsbedingungen haben auch steuerliche Auswirkungen. Wenn der Anfahrtsweg ins Büro wegfällt, verringern sich die als Entfernungspauschalen abziehbaren Wegekosten. Im Gegenzug können Kosten für ein Arbeitszimmer und Anschaffungskosten für Büromöbel steuerlich abgezogen werden. Arbeitnehmer, die für den Weg zur Arbeit einen Freibetrag zur Lohnberechnung eingetragen haben, müssen mit einer Nachzahlung der Lohnsteuer bei der Einkommensteuerfestsetzung rechnen. Um das Homeoffice in der Einkommensteuererklärung geltend machen zu können, muss das Zimmer (nahezu) ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt werden. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte private Gegenstände ausräumen und zum Nachweis Fotos von den Räumen machen. Ist die gesamte Tätigkeit in das Homeoffice verlagert worden, können sämtliche Kosten für das Arbeitszimmer abgezogen werden. Ist die Arbeit im Homeoffice nur auf die Zeit während der Krise beschränkt, sind die anzusetzenden Kosten auf 1.250 Euro im Jahr gedeckelt. Kosten für die Anschaffung für Büromöbel oder Büromaterial, die vom Arbeitgeber nicht erstattet werden, sind generell steuerlich abziehbar. Das gilt auch für die Anschaffung eines neuen Bildschirms wegen der zahlreichen virtuell stattfindenden Besprechungen und Konferenzen.

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