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Lohn ohne Steuern
Übernehmen Arbeitgeber für ihre Mitarbeiter die Kosten für zusätzliche Leistungen, zählt das in der Regel zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. So sah das auch das Finanzamt, bei dem ein Arbeitgeber die Lohnsteuererklärung für seine Mitarbeiter einreichte. Der Konzern hatte für die Erstellung der Steuererklärungen eine Steuerberatungsgesellschaft beauftragt und bezahlt. Mit den Mitarbeitern waren Nettolohnvereinbarungen getroffen worden, und die Arbeitnehmer traten ihre Ansprüche auf Steuererstattung an den Arbeitgeber ab. Trotzdem setzte das Finanzamt für die Übernahme der Steuerberatungskosten pauschale Lohnsteuer fest. Dem widersprachen jedoch die obersten Finanzrichter in München, womit sie gleichzeitig ihre eigene Rechtsprechung aus dem Jahr 2010 aufgaben. Die Übernahme der Steuerberatungskosten lag im eigenbetrieblichen Interesse des Konzerns. Aufgrund der Nettovereinbarung war er verpflichtet, die Einkommensteuer der Arbeitnehmer wirtschaftlich zu tragen. Durch die Verpflichtung der Steuerberater wollte er eine Reduzierung der Lohnkosten erreichen.
BFH, Urteil vom 09.05.2019, Az. VI R 28/17
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