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Einspruch? – Mandantenzeitschrift tatort:steuern

Tipp

Einspruch?

Derzeit stellen die Finanzämter die Bescheide zur Festsetzung des Grundsteuerwerts und des Grundsteuermessbetrags zu. Die finanziellen Auswirkungen daraus werden sich aber erst 2025 nach Zustellung der Grundsteuerbescheide der Gemeinden absehen lassen. tatort:steuern geht der Frage nach, ob Betroffene daher jetzt Einspruch einlegen sollten.

Wer seine Grundsteuererklärung abgegeben hat, bekommt in der Regel schnell eine Rückmeldung vom Finanzamt.

Zwei Bescheide flattern dann in den Briefkasten: ein Bescheid über die Festsetzung des Grundsteuerwerts und einer über die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags. Was in diesen Bescheiden steht und ob diese Bescheide richtig sind, können aber nur die wenigsten verstehen und beurteilen.

Zudem stehen die finanziellen Auswirkungen auf die Grundsteuer erst nach der Festsetzung der Grundsteuerbescheide durch die Gemeinden, vermutlich Anfang 2025, fest. Zu diesem Zeitpunkt werden die jetzt zugehenden Grundlagenbescheide jedoch regelmäßig bereits rechtskräftig und damit nicht mehr änderbar sein. Diese Tatsache könnte gegen das aus dem Rechtsstaatsprinzip resultierende Bestimmtheitsgebot*, das auch im Steuerrecht greift, verstoßen. Die Rechtsfolgen der jetzt ergehenden Bescheide lassen sich jedoch in Ermangelung angepasster Hebesätze bis zum Ende der Rechtsbehelfsfrist für die Bewertungen nicht absehen. Dieser Mangel wird in der Fachwelt neben anderen Ungereimtheiten bei den Bewertungen – wie die Höhe der angesetzten Mieten, fehlende individuelle Wertminderungsmöglich­keiten – am meisten diskutiert. Darüber hinaus besteht das vorgegebene Verfahren zur Bewertung der Grundstücke aus einer Reihe von streng vorgegebenen Wertfaktoren, die ebenfalls Anlass zum Nachdenken über die Rechtmäßigkeit der festgestellten Werte geben. Beispielhaft seien da die hohen Bodenrichtwerte zum 1. Januar 2022 genannt.

All diese Faktoren haben die Folge, dass sich viele Empfänger dieser Grundlagenbescheide die Frage stellen, ob das Finanzamt ihr Grundstück richtig bewertet hat und ob sie Einspruch gegen die Bescheide einlegen sollten. Vor dem Hintergrund dieser Unsicherheiten haben die Empfänger dieser Bescheide zwei Möglichkeiten:

Keinen Einspruch einlegen
In diesem Fall werden die Bescheide rechtskräftig und sind nicht oder nur sehr eingeschränkt mit Wirkung für die Zukunft änderbar.

Einspruch form- und fristgerecht einlegen
Dadurch erlangen die angefochtenen Bescheide keine Bestandskraft und sind deshalb in jeglicher Hinsicht änderbar.

Hinweis Bei individuellen Fehlern, wie einer falschen Grundstücksgröße, einer falschen Zurechnung oder anderen zu erkennenden Fehlern, sollte immer ein Einspruch eingelegt werden.

Alles in allem scheinen die Gründe für das Einlegen eines Einspruchs zu überwiegen. Dabei bleibt auch die Hoffnung, dass die Finanzverwaltung die Änderbarkeit dieser Bescheide durch eine Vorläufigkeit offenhält (wie auch schon in anderen Masseneinspruchsverfahren geschehen). Zu den aktuellen Entwicklungen halten wir Sie auf dem Laufenden.

Als Kasten:

*Bestimmtheitsgrundsatz im Staatsrecht

Bürger müssen erkennen können, welche Rechtsfolgen sich aus ihrem Verhalten ergeben. Die staatliche Reaktion auf ihr Handeln muss also vorhersehbar sein, anderenfalls bestünde die Gefahr einer staatlichen Willkür. Der Bestimmtheitsgrundsatz schafft im Staatsrecht also Rechtssicherheit.

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