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Verlängerung
Am 23. März 2020 ist das KfW-Sonderprogramm gestartet. In den ersten zwölf Monaten wurden insgesamt 49 Milliarden Euro als Kredite zur Abfederung der Corona-Krise vor allem an kleine und mittelständische Unternehmen vergeben. Wirtschafts- und Finanzministerium des Bundes haben sich im März darauf verständigt, das Sonderprogramm bis zum 31. Dezember 2021 – also um sechs Monate – zu verlängern. Gleichzeitig stehen Unternehmen seit dem 1. April 2021 künftig deutlich höhere maximale Kreditbeträge für Kleinbeihilfen zur Verfügung.
Für den KfW-Schnellkredit betragen die Kreditobergrenzen künftig
- für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten 1,8 Mio. Euro
- für Unternehmen mit über zehn bis 50 Beschäftigten 1,125 Mio. Euro
- für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten 675.000 Euro
Die maximale Kreditobergrenze je Unternehmensgruppe von 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019 wird beibehalten.
Im KfW-Unternehmerkredit und ERP-Gründerkredit mit Laufzeiten von mehr als sechs Jahren wird die Kreditobergrenze auf 1,8 Millionen Euro erhöht.
Die KfW-Corona-Hilfe steht Unternehmen zur Verfügung, die nachweislich vor Ausbruch der Corona-Krise noch nicht in Schwierigkeiten waren.
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