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Erhöht II – Mandantenzeitschrift tatort:steuern

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Erhöht II

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Oktober 2022 auf zwölf Euro brutto je Stunde. Ausgenommen sind nur wenige Personengruppen wie Auszubildende, Langzeitarbeitslose oder teilweise Praktikanten. Der gesetzliche Mindestlohn setzt eine feste Grenze, die nicht unterschritten werden darf. Die Einhaltung des Mindestlohns liegt im Verantwortungsbereich des Arbeitgebers. Um bei möglichen Kontrollen nachzuweisen, dass der als Stundenlohn definierte gesetzliche Mindestlohn eingehalten wird, müssen die Arbeits-, Krankheits- und Urlaubszeiten erfasst und zeitnah aufgezeichnet werden.

Damit bei Minijobs eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zum Mindestlohn möglich ist, wird die Grenze für geringfügige Beschäftigungen auf 520 Euro erhöht. Sie wird künftig mit jeder weiteren Erhöhung des Mindestlohns gleitend angepasst. Minijob-Verträge sollten unbedingt eindeutige Regelungen zur wöchentlichen Arbeitszeit enthalten, insbesondere auch bei sogenannter Abrufarbeit. Auch für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse gelten die Aufzeichnungspflichten der Arbeitszeit.

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