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Die einfache Stoffmaske hat weitestgehend ausgedient. In Bussen und Bahnen und im Supermarkt benötigen wir eine medizinische OP-Maske, noch besser eine FFP2-Maske. Das kann teuer werden, da für die Einwegmasken nach dem Gebrauch Nachschub besorgt werden muss.
Arbeitgeber, die solche Masken für den Gebrauch im Unternehmen anschaffen, können die Kosten als Betriebsausgaben abziehen. Aufgrund des betrieblichen Interesses wird die Überlassung der Masken an die Belegschaft als freiwillige soziale Leistung betrachtet und zählt daher nicht als geldwerter Vorteil für den Arbeitnehmer.
Um selbst gekaufte Masken den Werbungskosten zuzurechnen, dürfte der Nachweis der beruflichen Nutzung schwierig sein. Als gemischt genutztes Arbeitsmittel lässt sich schwer zuordnen, zu welchen Teilen die private und berufliche Nutzung anfällt. Auch der Ansatz als außergewöhnliche Belastung scheidet wohl aus, da zum einen erst eine zumutbare Eigenbelastung berücksichtigt wird und zum anderen nahezu alle Steuerpflichtigen die Aufwendungen für Masken tragen müssen.

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