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Weniger Bürokratie
Um insbesondere den Mittelstand von der Bürokratie zu entlasten, hat der Bundestag im Oktober 2019 das Bürokratieentlastungsgesetz III verabschiedet. Darin enthaltene Regelungen sind unter anderen:
- Existenzgründer haben die Möglichkeit, die Umsatzsteuer-Voranmeldung vierteljährlich statt wie bisher monatlich abzugeben. Voraussetzung ist, dass die zu erwartende Umsatzsteuer 7.500 Euro nicht überschreitet.
- Die Kleinunternehmergrenze steigt von 17.500 auf 22.000 Euro im vorausgegangenen Jahr, wenn im laufenden Jahr wie gehabt die 50.000-Euro-Grenze nicht erreicht wird. Für Umsätze innerhalb dieser Grenzen wird keine Steuer fällig.
- Der Freibetrag für Zuschüsse von Arbeitgebern zu Gesundheitsmaßnahmen steigt ab 2021 von 500 auf 600 Euro je Arbeitnehmer und Jahr.
- Elektronisch gespeicherte Steuerunterlagen müssen künftig nur noch fünf statt bisher zehn Jahre nach einem Systemwechsel der Datenverarbeitung oder einer Datenauslagerung auf Datenträgern aufbewahrt werden. Die alten Datenverarbeitungssysteme brauchen nicht mehr aufrechterhalten zu werden.
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