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Um weiterhin die Liquidität von Unternehmen in der Krise zu sichern, verlängert die Bundesregierung das KfW-Sonderprogramm bis zum 30. Juni 2021. Neu ist, dass seit dem 9. November 2020 auch Soloselbstständige und Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten über ihre Hausbank Schnellkredite bei der KfW beantragen können. Abhängig vom 2019 erzielten Umsatz kann die Kreditsumme bis zu 300.000 Euro betragen. Verbessert wurden zusätzlich die Regelungen zur Tilgung der Schnellkredite für alle Kreditnehmer. Seit dem 16. November 2020 ist eine vorzeitige Tilgung ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich, um die Kombination mit anderen Corona-Hilfsprogrammen zu erleichtern. Hier noch einmal die Eckpunkte für KfW-Schnellkredite:
- Die Antragsteller müssen mindestens seit dem 1. Januar 2019 am Markt aktiv sein.
- In den Jahren 2017 bis 2019 muss in der Summe ein Gewinn erzielt worden sein.
- Das Kreditvolumen beträgt bis zu 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019.
- Antragsteller dürfen zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein.
- Der Zinssatz beträgt aktuell drei Prozent mit einer Laufzeit von zehn Jahren.
- Der Bund übernimmt das volle Risiko und stellt die Hausbanken von der Haftung frei.
- Es erfolgt keine Risikoprüfung, Sicherheiten sind nicht zu stellen.
Lesen Sie dazu auch unseren Beitrag in der Ausgabe 02 2020.
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