Nachrichten
Ohne Tannenbaum
Es war einmal ein Forstwirt namens Hans, der kurz vor Weihnachten ein kleines Stück Land voller prächtiger Tannenbäume kaufte. Er freute sich schon darauf, die Bäume in der Adventszeit an Familien aus der Umgebung zu verkaufen. Doch als er den Kauf abgeschlossen hatte, erhielt er Post vom Finanzamt. In dem Schreiben stand, dass er Grunderwerbsteuer nicht nur für das Land, sondern auch für die Weihnachtsbäume zahlen müsse.
Hans war verwundert. Die Bäume sollten doch nach der Ernte wieder verschwinden! Er wandte sich an das Finanzgericht und legte Beschwerde ein – mit Erfolg. Das Gericht entschied, dass die Weihnachtsbäume nur „Scheinbestandteile“ des Grundstücks seien, da beim Erwerb des Grundstücks klar war, dass die Bäume sowieso bald gefällt würden. Demnach durfte für diese Bäume keine Grunderwerbsteuer festgesetzt werden. Das Finanzamt legte daraufhin Revision beim Bundesfinanzhof ein, doch auch dieser bestätigte die Entscheidung.
Dank des Urteils musste das Finanzamt die Steuer für die Bäume an Hans zurückzahlen. Hans konnte sogar anderen Forstwirten raten, ihre Steuerbescheide überprüfen und sich die anteilige Grunderwerbsteuer erstatten zu lassen.
Bundesfinanzhof, Urteile vom 25. Januar 2022, AZ: II R 36/19
und vom 23. Februar 2022, AZ: II R 45/19
© benjaminnolte - stock.adobe.com