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Steuer-geschichte(n) – Mandantenzeitschrift tatort:steuern

Kompakt

Steuergeschichte(n)

Steuern zu zahlen, gehört heute ganz selbstverständlich zu unserem Leben dazu. Kein Wunder, das Eintreiben von Geldern zur Finanzierung des Staates hat eine jahrtausendalte Tradition. tatort:steuern begibt sich für Sie auf die Reise in die Geschichte.

Der Untergang des Römischen Reiches bedeutete nicht gleichzeitig auch die Befreiung von der Steuer. Seit dem 6. Jahrhundert beanspruchte die mittlerweile überaus mächtige Kirche den Zehnt. Die Glaubensangehörigen waren zur Zahlung eines Zehntels ihres Einkommens zum Unterhalt des Klerus verpflichtet.

Jedoch auch weltliche Herren konnten ihren Untertanen den Zehnt auferlegen. Da im Mittelalter die territoriale Herrschaft stark zersplittert war, konnte eine allgemeine Steuer für alle Bewohner kaum durchgesetzt werden. Staatseinnahmen konnten so in der Regel nur durch „Repartitionssteuern“ erzielt werden. Dabei wurde vom „Staat“ – also den weltlichen Herrschern – die Höhe der einzutreibenden Steuern für eine bestimmte Region pauschal festgelegt. Der Betrag wurde dann in den Regionen nach eigenem Ermessen auf die Bewohner in diesem Gebiet umgelegt.

Als weitaus effektiver erwies sich jedoch das Eintreiben von Zöllen und Mauten. Wobei „Maut“ Zoll oder Verkehrssteuer bedeutet. Im Mittelalter waren es grundsätzlich Binnenzölle, die beim Passieren der Zollstätten an Land- oder Wasserwegen oder auf öffentlichen Märkten erhoben wurden. Zunächst stand allein dem König das Recht zu, Zollsätze festzulegen und Zollstätten zu errichten. Im Laufe der Zeit kam es jedoch zur Schwächung der Reichsgewalt. Nach und nach ging das Zollrecht auf die Territorialherren über. Die Fürsten legten Verkehrswege zu den Städten an und überwachten diese. Somit konnten sie an den entsprechenden günstigen Stellen Brücken-, Straßen- oder Torzölle erheben.

Quelle: Der Zehnte – ein Streifzug durch die Steuergeschichte

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