Editorial
Rechnung aus dem Rechner
„Ich will etwas in der Hand halten“ – mit diesem Satz wird zumindest im Zahlungsverkehr zwischen Unternehmen bald endgültig Schluss sein. Wer immer noch gern seine Rechnungen auf Papier versendet oder empfängt, muss sich spätestens im nächsten Jahr von dieser Gewohnheit verabschieden. Die elektronische Rechnung wird im Geschäftsverkehr ab 2025 verpflichtend. Unternehmen, die ihre Rechnungen noch traditionell auf Papier oder als klassisches PDF erstellen, sollten bald und schnell handeln. Die E-Rechnung basiert auf neuen technischen Standards. Umso mehr gilt: Unterschätzen Sie die Umstellung nicht. Wir wollen in diesem Heft Ihre Sinne schärfen, um Sie auf die entscheidenden Veränderungen rechtzeitig vorzubereiten.
Neben den Änderungen, die uns den Weg in die Zukunft weisen, sollten Sie solche, die bereits die Gegenwart betreffen, nicht außer Acht lassen. Im März wurde nun endlich das Wachstumschancengesetz verabschiedet. Nach langen Diskussionen ergaben sich zuletzt noch einige Anpassungen zum ursprünglichen Gesetzentwurf. tatort:steuern hat diese für Sie zusammengefasst.


Ihre Martina Zimmermann-Brase