Kompakt
Steuer-geschichte(n)
Steuern zu zahlen, gehört so selbstverständlich zu unserem Leben, dass sich wahrscheinlich kaum jemand fragt, wann und von wem sie überhaupt erfunden wurden. tatort:steuern begibt sich für Sie auf die Reise in die Geschichte. (IX)
Nach den Napoleonischen Kriegen gründete sich auf dem Wiener Kongress 1815 der Deutsche Bund. Preußen, eines der zentralen deutschen Länder, verfolgte anfangs noch einen eigenständigen Weg. Später, nachdem es nach und nach in das Deutsche Reich hineingewachsen war, spielte es jedoch eine führende Rolle im Bund und prägte maßgeblich das deutsche Steuerrecht. Im Jahr 1820 ersetzte Preußen alle direkten Steuern durch eine Einkommensteuer, basierend auf äußerlichen Merkmalen zur Einkommens- und Vermögenseinschätzung. Diese Klassensteuer führte zur Einteilung der Bürger in verschiedene Steuerklassen und verknüpfte die Steuerzahlung mit Wahlrechten im preußischen Dreiklassenwahlrecht.
In Süddeutschland etablierten sich zeitgleich erste Verfassungsstaaten mit eigenen Steuersystemen. Die Einheitsbewegung und die Revolution von 1848 zielten auf eine deutsche Einheit ab, was der 1842 gegründete Zollverein unterstützte.
Eine vollständige finanzielle Einheit und eine einheitliche Finanzverwaltung entstanden jedoch erst 1871 unter Otto von Bismarck nach dem Krieg gegen Frankreich. Das neue Deutsche Reich legte fest, dass es hauptsächlich durch Zölle und Verbrauchsteuern finanziert werden sollte. Bayern, Württemberg und Baden behielten jedoch Sonderrechte bei der Steuererhebung. Da dem Reich, der Zugriff auf direkte Steuern fehlte, war es finanziell ein „Kostgänger der Einzelstaaten“, wie Bismarck die finanzielle Abhängigkeit des Reichs von den Einzelstaaten beschrieb. •
Quelle: Der Zehnte – ein Streifzug durch die Steuergeschichte | bpb.de