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Steuerfrei – Mandantenzeitschrift tatort:steuern

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Steuerfrei

Streit um das häusliche Arbeitszimmer ist nichts Neues im deutschen Steuerrecht. Im aktuellen Fall wurde darüber gestritten, ob beim Verkauf einer Eigentumswohnung, der anteilige Veräußerungsgewinn für ein Arbeitszimmer besteuert wird. Das Finanzamt war der Meinung, dass es sich bei dem Arbeitszimmer nicht um einen Raum handelt, der ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt worden sei. Natürlich zogen die ehemaligen Besitzer der Wohnung vor das Finanzgericht. Die Wohnung war immerhin seit dem Erwerb vor neun Jahren ausschließlich selbst genutzt worden. Und das Finanzgericht gab den Wohnungsverkäufern Recht. Das Arbeitszimmer ist in den privaten Wohnbereich integriert und stellt kein selbstständiges Wirtschaftsgut dar. Aus diesem Grund könne das Arbeitszimmer auch nicht als eigenständiges Gut veräußert werden.
Das Urteil ist rechtskräftig, da die Finanzverwaltung die ursprünglich eingereichte Revision zurückgezogen hat.
FG Köln, Urteil vom 20.03.2018, 8 K 1160/15

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