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Prämiert – Mandantenzeitschrift tatort:steuern

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Prämiert

Für Betriebe mit höchstens 249 Beschäftigten, die in Gesundheits- und Sozialberufen ausbilden, stehen in den Jahren 2020 und 2021 maximal 500 Millionen Euro für Prämien bereit. Das Bundeskabinett hat dazu folgende Regeln beschlossen: • Wird die Ausbildungsleistung im Vergleich zu den letzten drei Jahren aufrechterhalten, wird eine Prämie von 2.000 Euro, bei einer Erweiterung der Ausbildung 3.000 Euro, für jeden 2020 abgeschlossenen Ausbildungsvertrag gezahlt. Die Zahlung ist einmalig und erfolgt nach Abschluss der Probezeit. • Zur Vermeidung von Kurzarbeit wird jeder Monat, in dem die Ausbildung trotz erheblichen Arbeitsausfalls von mindestens 50 Prozent fortgesetzt wird, mit 75 Prozent der Brutto-Ausbildungsvergütung gefördert. • Unternehmen können übergangsweise Auszubildende von anderen Ausbildungsbetrieben übernehmen, um die Fortsetzung der Ausbildung zu ermöglichen, und dafür Förderung erhalten. • Betriebe, die Auszubildende von corona-bedingt insolventen Unternehmen übernehmen, erhalten eine Prämie von 3.000 Euro pro Auszubildendem.

Praktika sind hiervon ausgeschlossen, und pro Ausbildung wird nur eine Prämie bezahlt.

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