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Verlängert – Mandantenzeitschrift tatort:steuern

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Verlängert

Um die seit dem 1. Januar 2020 geltenden erhöhten Anforderungen an die ordnungsgemäße Kassenführung zu erfüllen, sollten bereits seit 2019 Registrierkassen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) zum Schutz der Daten ausgerüstet werden. Wie tatort:steuern in Ausgabe 1/2020 berichtete, wurde von der Finanzverwaltung eine Nichtbeanstandungsregel bis zum 30. September 2020 beschlossen. Das Bundesfinanzministerium will auch in Corona-Zeiten diese Übergangsfrist nicht verlängern und informierte in einem Schreiben dazu Verbände und Kammern.Die Mehrheit der Bundesländer wird jedoch eine längere Übergangsfrist gewähren. Außer den Ländern Brandenburg, Bremen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen verlängern alle anderen Länder die Frist bis zum 31. März 2021. Mecklenburg-Vorpommern und das Saarland knüpfen die Fristverlängerung an die Bedingung, dass der Auftrag zur Umrüstung der Kassensysteme vor dem 30. September 2020 an Fachleute ausgelöst wurde. In Sachsen muss das bereits bis zum 31. August 2020 erfolgt sein.

BMF, Schreiben vom 30.6.2020, IV A 4 – S 0316-a/20/10007 :002 

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