Nachrichten
Gesenkt
Jahrelang stand der Zinssatz für Steuernachzahlungen auch bei tatort:steuern in der Kritik. Angesichts der Null-Zins-Politik der Bundesbank waren sechs Prozent Zinsen auf Steuernachzahlungen schon lange nicht mehr zeitgemäß. Im vergangenen Jahr erklärte schließlich das Bundesverfassungsgericht den Zinssatz für verfassungswidrig. Nun endlich setzt die Bundesregierung das Urteil der Verfassungsrichter um und senkt die Zinsen. Der Bundesrat stimmte am 8. Juni 2022 den niedrigeren Zinssätzen zu. Rückwirkend zum 1. Januar 2019 fallen nun nur noch 1,8 Prozent Zinsen pro Jahr für Einkommen-, Körperschaft-, Umsatz-, Gewerbe- und Vermögensteuer an. Verzögert sich eine Steuernachzahlung oder -erstattung um mehr als 15 Monate, werden pro Monat nur noch 0,15 anstatt der bisherigen 0,5 Prozent fällig. Bei einer Nachzahlung zugunsten des Finanzamtes, bei der Erstattung zugunsten des Steuerpflichtigen.
Eine Evaluierungsklausel soll dafür sorgen, dass der Zinssatz angemessen bleibt, sich also am generellen Zinssatz orientiert und bei steigenden Zinsen wieder angehoben werden kann. Durch die Zinssenkung erwartet die Bundesregierung geringere Einnahmen in Höhe von 2,46 Milliarden Euro.
© Blue Planet Studio - stock.adobe.com