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Melden – Mandantenzeitschrift tatort:steuern

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Melden

Seit dem 1. Juli 2020 besteht die Verpflichtung, den Steuerbehörden grenzüberschreitende Steuergestaltungen zu melden. Das gilt für die Nutzer der Steuergestaltungen sowie zum Beispiel für deren Steuerberater. Grund ist die Besorgnis über Steuervermeidung und aggressive Steuerplanung. Entsprechend einer Auskunft der Bundesregierung sind seit Beginn der Verpflichtung knapp 27.000 solcher Meldungen beim Bundeszentralamt für Steuern eingegangen. Bei 24 der gemeldeten Modelle wurde daraufhin Handlungsbedarf identifiziert. Grundlage dafür waren insgesamt nahezu 4.300 einzelne Mitteilungen. In den Steuergestaltungen sind Steuern betroffen, die teilweise oder sogar gänzlich den Ländern und Gemeinden zustehen. Deshalb hat das Bundesfinanzministerium in allen 24 Fällen die Finanzbehörden der Länder über die ausgewerteten Ergebnisse informiert.

Im Zusammenhang mit der Einführung der Mitteilungspflichten sind Kosten in Höhe von 44,5 Millionen Euro entstanden.

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU– Drucksache 20/6503

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