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grenzwertig – Mandantenzeitschrift tatort:steuern

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grenzwertig

Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der Mindestlohn 12,82 Euro pro Stunde. Somit erhöht sich auch die Verdienstgrenze für Minijobs auf 556 Euro pro Monat, weil sich die Grenze an einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden mit Mindestlohn orientiert. Gleichzeitig wird die Midijob-Grenze angepasst: Der Übergangsbereich beginnt künftig bei 556,01 Euro und endet bei 2.000 Euro monatlich.

Midijobber zahlen reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, sind jedoch voll kranken-, pflege-, arbeitslosen- und rentenversichert. Arbeitgeber tragen im unteren Bereich höhere Beiträge von 28 Prozent, die bis zur Obergrenze auf den regulären Sozialversicherungsanteil von knapp 20 Prozent abgeschmolzen werden. Die Anpassung soll den Übergang von Minijob zu sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung erleichtern.

© adam winger - unsplash

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