Nachrichten
vorläufig
Das Bundesfinanzministerium hat gegenüber den obersten Finanzbehörden der Länder den aktuellen Stand der Verhandlungen von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) bekannt gegeben. Mehrere Abkommen werden nach ihrem Inkrafttreten rückwirkend anzuwenden sein. Wenn ungewiss ist, wann ein Abkommen, das sich zugunsten des Steuerzahlers auswirkt, in Kraft treten wird, sollen die Steuerbescheide vorläufig festgesetzt werden, wobei Umfang und Grund der Vorläufigkeit anzugeben sind.
Im Schreiben wird auf Besonderheiten einiger DBA hingewiesen. So gibt es Vereinbarungen zur Fortgeltung des DBA mit Jugoslawien für Bosnien und Herzegowina, Serbien, Kosovo und Montenegro. Gleiches wurde mit der Slowakei und Tschechien zum DBA mit der Tschechoslowakei vereinbart.
Im Abkommen mit Schweden wurden die Bestimmungen zur Besteuerung von Nachlässen, Erbschaften und Schenkungen aufgehoben, weil Schweden seit 2004 keine Erbschaft- und Schenkungsteuer mehr erhebt.
Russland hat im August 2023 ohne Angabe einer Rechtsgrundlage die Aussetzung für große Teile des DBA mitgeteilt. Das DBA mit Belarus wurde seitens der Bundesrepublik vollständig ausgesetzt.
Das vollständige Schreiben können Sie hier nachlesen.
© zest_marina - stock.adobe.com