Editorial
Klein, aber fein
Manchmal sind es die kleinen Dinge, die Großes bewegen. Als Deutschland 1973 die Kleinunternehmerregelung einführte, ging es nicht nur um die Ordnung von Paragrafen – sondern auch darum, den Mut zur Selbstständigkeit zu unterstützen. Kleine Betriebe, mutige Gründer, kreative Handwerker – sie alle sollten nicht an Formularen und Steuergesetzen scheitern.
Mit der neuen Regelung konnten sich Existenzgründer auf ihr Können konzentrieren, nicht auf Papierkram. Keine Umsatzsteuer, keine komplizierten Steuertricks – einfach starten und loslegen. Ein Signal an alle, die etwas Eigenes wagen wollten: „Ihr seid wichtig für unser Land!“
Auch heute noch ist die Kleinunternehmerregelung ein starkes Versprechen: an jede neue Idee, die geboren wird. Und daran, dass große Wirtschaftsgeschichten oft ganz, ganz klein in einer Waschküche (Adidas), einem Wohnzimmer (Steiff) oder einer Hinterhofwerkstatt (Bosch) anfangen.
Wie jede gute Idee steht auch die Kleinunternehmerregelung im Wandel der Zeit. tatort:steuern wirft einen Blick auf die neuen europäischen Perspektiven.
— Ihre Redaktion


Ihre Tina Jahnel