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Festsetzung – Mandantenzeitschrift tatort:steuern

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Festsetzung

Der jahrelange Streit um den Solidaritätszuschlag ist juristisch beendet. Am 26. März 2025 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Der Solidaritätszuschlag ist in seiner aktuellen Form verfassungsgemäß.

Die Verfassungsbeschwerde von FDP-Abgeordneten wurde abgewiesen. Zwar muss der Gesetzgeber künftig prüfen, ob der aufgabenbezogene Mehrbedarf des Bundes – etwa für Renten, Arbeitsmarkt und Ost-Länder – noch besteht, aktuell sieht das Gericht aber keinen Grund, den Soli zu kippen.

Die Finanzverwaltung zieht jetzt die Konsequenz: Steuerbescheide enthalten ab sofort keinen Vorläufigkeitsvermerk zum Solidaritätszuschlag mehr. Für rund sechs Millionen „Besserverdiener“ (ab circa 73.500 Euro zu versteuerndem Einkommen) und rund 600.000 körperschaftsteuerpflichtige Unternehmen bedeutet das: Einsprüche mit Verweis auf offene Musterverfahren haben keine Chance mehr, der Zuschlag wird endgültig festgesetzt. Ob und wann der Soli politisch abgeschafft wird, bleibt reine Zukunftsmusik.

Vorläufig bleiben Bescheide nur noch bei Themen wie kindbezogenen Freibeträgen, der Verlustverrechnung bei Aktienverkäufen und dem Grundfreibetrag.

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