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Ready für die E-Rechnung? – Mandantenzeitschrift tatort:steuern

Digitalisierung

Ready für die E-Rechnung?

Am 1. Januar 2025 ist es so weit, die elektronische Rechnung, kurz E-Rechnung, hält offiziell Einzug in unsere Geschäftswelt. tatort:steuern hat für Sie zusammengetragen welche Maßnahmen gegebenenfalls noch zu ergreifen sind.

Von den neuen Regelungen zur E-Rechnung sind die meisten Unternehmen betroffen, selbst dann, wenn sie selbst noch keine E-Rechnungen schreiben. Denn von Beginn des kommenden Jahres an, müssen alle Unternehmen im inländischen B2B-Bereich in der Lage sein, elektronische Rechnungen nach den neuen Vorgaben zu empfangen und zu verarbeiten. Auf die nötigen Umstellungen in den betrieblichen Abläufen sollten Sie sich also rechtzeitig einstellen.

Um einen letzten Check-up für Ihr Unternehmen durchzuführen, haben wir Ihnen eine kleine Liste mit den wichtigsten Punkten zusammengestellt, die Ihnen beim Start der E-Rechnung helfen sollte:

Den Empfang der E-Rechnung vorbereiten

Abstimmung mit Ihrem Steuerberater

Prozesse im Unternehmen auf den Prüfstand stellen

Mitarbeiter für neue Prozesse und Softwareanwendungen schulen

Abstimmung mit dem Anbieter der zur Fakturierung genutzten Software

IT-Sicherheit

FAZIT: Die elektronische Rechnung gewinnt nicht nur in Deutschland, sondern auch EU-weit immer mehr an Bedeutung im Geschäftsverkehr. Für Unternehmen ergeben sich durch die Nutzung der E-Rechnung eine ganze Reihe von Vorteilen. Zum einen bietet die E-Rechnung Chancen zur Optimierung, Automatisierung und Digitalisierung der betrieblichen Abläufe und der Finanzbuchhaltung. Zum anderen kommen mit der Umstellung aber auch Herausforderungen, bei deren Bewältigung Ihr Steuerberater gerne behilflich ist, auf die Unternehmen zu.

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