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49 – Mandantenzeitschrift tatort:steuern

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49

Nach einem langen Ringen um die Gestaltung ist es nun endlich da: das Deutschlandticket. Für 49 Euro im Monat können seit dem 1. Mai 2023 die öffentlichen Verkehrsmittel und Regionalzüge der Bahn deutschlandweit mit einem einheitlichen Ticket genutzt werden.

Arbeitgeber können das Ticket ihren Angestellten auch als Jobticket verbilligt oder unentgeltlich zur Verfügung stellen. Es ist auch möglich, Arbeitnehmern ihre selbst gekauften Tickets ganz oder teilweise zu erstatten. In jedem Fall zählt das Ticket als steuer- und beitragsfreier Sachbezug, sofern es zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird. Er muss im Lohnkonto aufgezeichnet und in der Lohnsteuerbescheinigung bestätigt werden. Selbstverständlich müssen dazu die entsprechenden Kaufbelege gesammelt und aufbewahrt werden. Es versteht sich fast von selbst, dass der Zuschuss nicht mehr als 49 Euro monatlich betragen kann. Arbeitnehmer müssen in ihrer Steuererklärung die Entfernungspauschale ihrer Werbungskosten um den Betrag des Zuschusses kürzen.

Übrigens zählt das 49-Euro-Jobticket nicht zur 50-Euro-Freigrenze für Sachbezüge.

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