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Keine Angst vor dem Prüfer – Mandantenzeitschrift tatort:steuern

Betriebsprüfungen

Keine Angst vor dem Prüfer

Die Pandemie ist noch nicht ganz vorbei und der Alltag noch nicht wieder vollständig eingekehrt, doch die Prüfer der Finanzämter sind so aktiv wie vor der Coronakrise, wenn nicht gar aktiver. tatort:steuern erklärt den Ablauf einer Prüfung und was dabei zu beachten ist.

Eine Betriebsprüfung vom Finanzamt ist eine Kontrolle der steuerlichen Angelegenheiten eines Unternehmens oder einer Person durch eigens dafür ausgebildete Mitarbeiter des Finanzamts. Nicht selten kommt es im Rahmen einer solchen Überprüfung zu Steuernachforderungen. Viele Steuerpflichtige haben daher Angst vor einer solchen Prüfung. Um Ängste zu nehmen und eventuelle Vorurteile auszuräumen, geben wir einen kleinen Überblick über den Verlauf einer solchen Untersuchung.

Ankündigung der Prüfung

Im Normalfall kommt das Finanzamt nicht unangemeldet zu den Steuerbürgern. Oft vereinbaren die Prüfer sogar vor der eigentlichen schriftlichen Prüfungsanordnung einen Termin zur Durchführung der Prüfung, von dem wir Sie dann in Kenntnis setzen. Erst danach kommt die eigentliche rechtlich bindende Prüfungsanordnung, in der der Prüfungsbeginn, der Ort der Prüfung, die zu prüfende Steuerart und nicht zuletzt auch der Prüfer benannt sein müssen. Uns, als Ihrem Steuerberater, sind all diese Sachen bestens vertraut. Sollte die Prüfungsanordnung nicht dem geltenden Recht entsprechen, werden wir Einspruch gegen diese Anordnung einlegen, denn ein Rechtsmittel gegen eine Prüfungsanordnung ist möglich.

Vorbereitung und Durchführung

Dann beginnt auch schon die Vorbereitung der Prüfung. Dazu werden alle relevanten Unterlagen bereitgestellt. Viele Dokumente sind heutzutage schon in digitaler Form Bestandteil der Buchhaltung, sodass diese auch in digitaler Form dem Prüfer zur Verfügung gestellt werden. Eine Auflistung der Unterlagen, die zu Beginn der Prüfung vorgelegt werden sollen, erstellt der Beamte mit der Prüfungsanordnung. Aber Achtung: Der Beginn der Prüfung ist der Tag, an dem der Prüfer zu Ihnen kommt. Nicht etwa schon mehrere Tage vorher!

Schon während der Prüfungshandlungen entsteht oft eine rege Kommunikation auf fachlicher Ebene zwischen dem Prüfer und dem steuerlichen Berater. In regelmäßigen Abständen informiert der Prüfer über eventuell auftretende Fragen oder fordert zusätzliche Unterlagen an. Spätestens zum Ende der Prüfung teilt der Prüfer dem Steuerpflichtigen seine Feststellungen mit. Es kann aber auch sein, dass es keine Feststellungen gibt.

Abschluss der Prüfung

Wenn es Beanstandungen gibt, werden diese in einem vorläufigen Prüfbericht festgehalten, und der Steuerpflichtige erhält die Möglichkeit, sich mit den Sachverhalten vertraut zu machen und im Rahmen einer Schlussbesprechung Stellung zu beziehen. In dieser Schlussbesprechung werden die einzelnen Sachverhalte mit dem Ziel besprochen, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Wir haben hierbei die nötige Routine und werden Ihnen zur Seite stehen.

Sollte es nicht möglich sein, die unterschiedlichen Standpunkte einvernehmlich zu regeln, mündet das Prüfungsergebnis in einer Änderung der entsprechenden Steuerbescheide. Diese Änderungen können sowohl positive als auch negative Auswirkungen auf die Finanzen des Steuerpflichtigen haben. Es ist daher wichtig, die geänderten Bescheide sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls rechtzeitig Einspruch einzulegen. Im Falle einer Steuernachzahlung ist auch eine Überprüfung des Ergebnisses der Betriebsprüfung durch die Finanzgerichte denkbar.

FAZIT Eine steuerliche Außenprüfung kann eine stressige Erfahrung sein. Eine gute Vorbereitung und enge Zusammenarbeit mit uns, Ihrem Steuerberater, können dabei helfen, die Prüfung erfolgreich zu bewältigen.

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