tatort:steuern Schlagwortsuche Archiv
Halten Sie Ihre Mitarbeiter gesund – Mandantenzeitschrift tatort:steuern

Betriebliche Krankenversicherung

Halten Sie Ihre Mitarbeiter gesund

Viele Firmenchefs suchen nach Möglichkeiten, ihre Beschäftigten längerfristig ans Unternehmen zu binden. Eine sinnvolle Option dafür ist die betriebliche Krankenversicherung. tatort:steuern erklärt die Vorteile.

Als Arbeitgeber haben Sie die Möglichkeit, eine betriebliche Krankenversicherung für Ihre Mitarbeiter abzuschließen. Inhalt dieser Versicherungen sind jeweils Teile von privaten Kranken-Zusatzversicherungen, die üblicherweise von den gesetzlich versicherten Mitarbeitern einzeln und individuell abgeschlossen werden.

Die Anbieter dieser betrieblichen Krankenversicherungen sind vielfältig und so auch die Inhalte. Typisch sind die Absicherung beziehungsweise Kostentragung bei:

Ein besonderer Vorteil dieser Gruppenversicherung ist, dass Gesundheits­prüfungen ganz entfallen oder nur geringfügige Gesundheitsfragen gestellt werden. Dabei gilt in der Regel: Je kleiner die Mitarbeiteranzahl, desto genauer wird nachgefragt. Auch entfallen oft Wartezeitregelungen, und die Beiträge sind in der Regel erheblich günstiger als die individuelle private Zusatzversicherung des einzelnen Mitarbeiters.

Für die Arbeitnehmer ist die Teilnahme an einer derartigen Gruppenversicherung freiwillig. Andererseits gibt es auch keinen gesetzlichen Anspruch auf diese Art der Arbeitgeberleistung.

Der Arbeitgeber sollte sich gut beraten lassen und eine individualrechtliche oder kollektivrechtliche Zusage zugrunde legen. Dabei können die Empfängerkreise eingegrenzt werden, sodass befristet eingestellte Arbeitnehmer oder Teilzeitkräfte ausgeschlossen bleiben und gegebenenfalls eine Altersgrenze zugrunde gelegt wird. Des Weiteren können der Leistungsumfang und die Leistungsobergrenze bestimmt werden.

Schließt der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer für seine Arbeitnehmer die Versicherung ab, so kann es sich bei entsprechender Ausgestaltung um Sachlohn handeln. Auf diesen ist aktuell die 44-Euro-Freigrenze – ab 2022 eine 50-Euro-Freigrenze – anzuwenden. Die Sachbezüge für den einzelnen Arbeitnehmer von insgesamt maximal 44 Euro pro Monat bleiben lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei.

Übersteigen die Beiträge diese Freigrenze, kann eine pauschale Besteuerung als sonstiger Bezug beim Betriebsstätten-Finanzamt des Arbeitgebers beantragt werden. Voraussetzung ist ein Gruppenvertrag für eine größere Anzahl von Mitarbeitern, der jährlich gezahlt wird und 1.000 Euro pro Arbeitnehmer nicht überschreitet.

Schließt jedoch der Arbeitnehmer die Zusatzversicherung ab und leistet der Arbeitgeber einen Zuschuss, handelt es sich um Barlohn. Der Barlohn ist eine Geldleistung und unterliegt sowohl der Lohnsteuer als auch der Sozialversicherung.

Wenden Sie sich gern an Ihren Steuerberater, um die Minimierung der Abgaben zu prüfen und die für Ihr Unternehmen passende Lösung zu finden.

© peterschreiber.media, Minerva Studio - stock.adobe.com (M)