Glosse
Ein schweres Erbe

Erben ist nicht einfach. Zunächst einmal muss ein geliebter Mensch versterben, damit wir an sein Geld gelangen können. Und wenn der vorangegangene Todesfall die Freude am Erbe schon nicht mindern kann, schafft es in der Regel der juristische Albtraum, zu dem viele Erbfälle werden, kaum dass die Beteiligten ihre Trauerkleidung wieder in den Schrank gehängt haben. Fehlende oder fehlerhafte Testamente, Erbstreitereien mit den Angehörigen, die zweite, um vieles jüngere Frau des Vaters, die er noch kurz vor seinem Ableben geheiratet hat und die nicht im Traum daran denkt, die 240-Quadratmeter-Luxuswohnung in der Frankfurter Innenstadt freizuziehen, die immer klamme Schwester, die den Chagall, der ein ganzes Menschenleben lang friedlich und unbeschadet im Esszimmer der Familie hing, lieber in zwei Teile schneiden würde, als ihn ihrem Bruder zu überlassen, der sowieso immer der heimliche Liebling der Mutter war. Erben ist schön, kann einem aber auch gehörig die Stimmung versauen.
Wie groß war deshalb die Freude eines frischgebackenen Hausbesitzers, der 2008 im zugemauerten Kachelofen seines neu erworbenen Mehrfamilienhauses einen echten Schatz fand: zwei verschlossene Stahlkassetten! Die niemandem zu gehören schienen! Die Vorbesitzer wussten nichts von einem versteckten Schatz in ihrem Haus, die vormalige Eigentümerin war mittlerweile verschieden. Niemand erhob Ansprüche auf die beiden Boxen, die seit Jahrzehnten in ihrem Wandversteck geschlummert hatten.
Nun ist es meist so, dass Safes, die wir aus Flüssen bergen, Taschen, die wir am Wegrand finden, und verschlossene Stahlkassetten, die wir in zugemauerten Öfen entdecken, entweder schlichtweg gar nichts enthalten oder aber Dinge, die in den meisten Fällen direkt von ihrem Versteck in den Hausmüll wandern. Im Fall des frischgebackenen Hausbesitzers und Schatzjägers jedoch entpuppte sich der Zufallsfund als echter Volltreffer: Bargeldbündel, noch in den originalen Banderolen! Insgesamt 303.700 Deutsche Mark in Banknoten, in Euro exakt 145.945,95. Was für eine schöne Überraschung, nachdem er lediglich ein Loch in eine Wand stemmen wollte! Natürlich wurde die frohe Nachricht weitergereicht wie eine heiße Folienkartoffel, und nicht wenige Haus- und Wohnungsbesitzer gingen in der Folgezeit klopfend und bohrend durch ihre Räumlichkeiten auf der Suche nach vermauerten Ofenschächten. Allerdings erfuhren auch die Nachkommen der vormaligen Eigentümerin von dem Fund und verlangten die sofortige Übergabe des Geldes. Die Stahlkassetten hatte ohne jeden Zweifel der Verstorbenen gehört und standen damit ihnen zu, und ihnen allein. Der glückliche Finder dachte nicht im Traum daran, und so landete der Streitfall da, wo er hingehört, vor dem Landgericht.
Das Gericht zierte sich allerdings, die Sicht des Beklagten zu übernehmen und von einem Schatz zu sprechen, denn laut BGB ist ein Schatz eine Sache, die so lange verborgen gelegen hat, dass ihr Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist. Das mag auf den Goldschatz von Eberswalde zutreffen, Preziosen der mitteleuropäischen Spätbronzezeit, die auf das 10. oder 9. Jahrhundert vor Christi Geburt datiert werden und deren Besitzer trotz aller Bemühungen nicht mehr ausfindig zu machen ist. Aber nicht auf zwei im Ofen in einer Wohnung im ersten Stock eines Mehrfamilienhauses verborgene Stahlkassetten mit Bargeldbündeln, deren Banderolen die Scheine auch noch eindeutig in die Jahre 1971 bis 1977 datieren. Der glückliche Finder sah seine Felle zu Recht davonschwimmen, denn die vormalige Eigentümerin hatte die Wohnung bis zu ihrem Tod im Jahre 1993 bewohnt. Und es fiel dem Gericht schwer, sich vorzustellen, dass ein Fremder zwei Stahlkassetten mit Geldbündeln im Ofen der Frau vermauern konnte, während sie nichts ahnend auf dem Sofa saß und auf dem Dritten Wiederholungen vom „Erbe der Guldenburgs“ genoss. Zudem hatten die rechtmäßigen Erben eine Zeugin auftreiben können, der gegenüber die Verstorbene geäußert hatte, es gebe Menschen, die ihr Geld im Kamin versteckten … Diese Indizien sprachen eine zu deutliche Sprache, als dass unser Finder auch der Behalter hätte sein dürfen.
Damit wurde der Schatzfund zum Geldfund und die 15. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf zum ultimativen Spielverderber. Sie wies den Mann an, die kompletten 145.945,95 Euro an die Klägerin und wahre Erbin auszuzahlen. Und sprach ihm 5.000 Euro Finderlohn zu. Gerade genug, um das Loch in der Wand im ersten Stock des Mehrfamilienhauses wieder zu verschließen. Manchmal ist die Ironie einer Geschichte wirklich kaum zu ertragen.