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Luxus – Mandantenzeitschrift tatort:steuern

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Auch ein hochpreisiges Wohnmobil kann steuerlich ein Gegenstand des täglichen Gebrauchs sein. Dann fällt sein Verkauf selbst innerhalb eines Jahres nicht unter die Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft. Das hat der Bundesfinanzhof klargestellt.

Im Streitfall hatten Eheleute ein Wohnmobil für rund 323.000 Euro gekauft. Das Fahrzeug stand ihnen privat zur Verfügung, wurde aber auch tageweise gegen Entgelt an eine GmbH vermietet, an der die Ehefrau beteiligt war. Die Vermietungseinnahmen behandelte das Finanzamt als sonstige Einkünfte. Weniger als ein Jahr nach dem Kauf verkauften die Eheleute das Wohnmobil mit Verlust. Trotzdem setzte das Finanzamt einen steuerpflichtigen Gewinn an, weil die vorgenommenen Abschreibungen rechnerisch wieder hinzugerechnet wurden.

Der BFH folgte dem nicht. Maßgeblich sei nicht, ob ein Wirtschaftsgut teuer oder luxuriös ist. Entscheidend sei vielmehr, ob es typischerweise der Nutzung dient und einem Wertverzehr unterliegt. Auch die zwischenzeitliche Vermietung ändere daran nichts. Damit stärkt das Urteil die Ausnahme für Gegenstände des täglichen Gebrauchs auch bei hochpreisigen Wirtschaftsgütern.

BFH, Urteil vom 27.1.2026; AZ IX R 4/25

© Stephan Pramme