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Versicherung
Übersteigt das Jahreseinkommen von Arbeitnehmern die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), sind diese von der Krankenversicherungspflicht befreit. Sie können sich entweder freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse oder über eine private Krankenversicherung absichern. Zum 1. Januar 2024 steigt nun die JAEG von bisher 66.600 auf 69.300 Euro sowie die besondere JAEG von 59.850 auf 62.100 Euro. Arbeitnehmer, deren Jahresarbeitsentgelt nach der Erhöhung nicht mehr über der JAEG liegt, werden zum 1. Januar 2024 versicherungspflichtig. Für freiwillig gesetzlich Versicherte erfolgt lediglich eine Ummeldung bei der Krankenkasse. Bei bisher privat versicherten Arbeitnehmern ist zunächst zu prüfen:
- Ist das 55. Lebensjahr vollendet?
- Bestand mindestens in den letzten fünf Jahren eine private Versicherung?
- Gab es innerhalb dieser fünf Jahre zweieinhalb Jahre Krankenversicherungsfreiheit aufgrund Überschreitens der JAEG oder wurde eine hauptberuflich selbstständige Erwerbstätigkeit ausgeübt?
Treffen alle drei Kriterien zu, ist der Übergang in die gesetzliche Versicherung ausgeschlossen.
Auf Antrag können Arbeitnehmer in der privaten Krankenversicherung bleiben. Die Befreiung kann jedoch für die restliche gesamte Beschäftigungsdauer nicht widerrufen werden.
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