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Liquidität für Holdings – Mandantenzeitschrift tatort:steuern

Kapitalertragsteuer

Liquidität für Holdings

Gewinnausschüttungen an eine Muttergesellschaft unterliegen dem Kapitalertragsteuereinbehalt von 25 Prozent. Unter bestimmten Umständen fällt die tatsächliche Steuer jedoch niedriger aus, und es kommt zu einer späteren Erstattung. tatort:steuern zeigt auf, wie Sie sich sofort diese Liquidität sichern können.

Ähnlich wie Banken sind auch Tochtergesellschaften verpflichtet, 25 Prozent Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag von der Gewinnausschüttung einzubehalten und diese an das Finanzamt abzuführen. Folglich stehen der Muttergesellschaft nur noch rund 75 Prozent der Gewinnausschüttung zur Verfügung.

Die Besteuerung auf Ebene der Muttergesellschaft weist jedoch die Besonderheit auf, dass eine solche Dividende grundsätzlich nach dem Körperschaftsteuergesetz steuerfrei bleibt. Voraussetzung ist, dass die Muttergesellschaft ganzjährig zu mindestens zehn Prozent am Stammkapital der Tochtergesellschaft beteiligt ist. Lediglich für fünf Prozent der Dividende ist eine Steuerbefreiung aufgrund einer pauschalen Anrechnung als Betriebsausgabe ausgeschlossen. Somit liegt die tatsächliche Steuerlast unter der einbehaltenen Kapitalertragsteuer. Die sich daraus ergebende Differenz wird der Muttergesellschaft erstattet. Da dies aber erst im Rahmen der Jahressteuererklärung erfolgt, kann zwischen Abführung und Erstattung ein längerer Zeitraum liegen. Das führt unweigerlich zu einem Liquiditätsnachteil.

Beispiel: Es kommt zu einer Ausschüttung von 100.000 Euro im Oktober 2023. Die Tochtergesellschaft behält eine Kapitalertragsteuer von 25.000 Euro ein und führt diese an das Finanzamt ab. Erst im Oktober 2024 wird die Körperschaftsteuererklärung eingereicht.Von der Dividende sind 95 Prozent steuerbefreit, folglich unterliegen nur fünf Prozent (5.000 Euro) der Körperschaftsteuer. Bei einer Körperschaftsteuer von 15 Prozent liegt die tatsächliche Steuer bei nur 750 Euro. Es kommt zu einer Erstattung von 24.250 Euro.

WICHTIG: Mit Vorlage einer Freistellungsbescheinigung hätte diese Summe bereits unterjährig als liquides Mittel zur Verfügung stehen können.

Wie ist die Freistellungsbescheinigung zu bekommen?

Die Muttergesellschaft stellt einen Antrag bei der Finanzverwaltung. Im Falle einer positiven Prüfung des Finanzamts erhält die Muttergesellschaft eine Freistellungsbescheinigung, wodurch die Pflicht zur Einbehaltung von Kapitalertragsteuer bei der Tochtergesellschaft entfällt.

Voraussetzungen

Ein Antrag kann gestellt werden, wenn es sich um • einen unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtigen Gläubiger handelt, • bei dem die Kapitalerträge Betriebseinnahmen darstellen • und „die Kapitalertragsteuer bei ihm aufgrund der Art seiner Geschäfte auf Dauer höher wäre als die gesamte festzusetzende Körperschaftsteuer“.

Hierbei stellt sich die Frage, was unter „Art seiner Geschäfte“ zu verstehen ist. Grundvoraussetzung für eine Freistellungsbescheinigung ist das Vorliegen einer Dauerüberzahlung. Die ausgeübten Geschäfte müssen daher regelmäßig zu einer Steuerlast, die kleiner als die Kapitalertragsteuer ist, führen. Es muss sich hierbei also um eine Muttergesellschaft handeln, die selbst über kein (oder nahezu kein) operatives Geschäft verfügt. Ein gutes Beispiel sind Holdinggesellschaften. Diese verfügen in der Regel selbst über kein operatives Geschäft.

TIPP: Um in den Genuss einer Freistellungsbescheinigung zu gelangen, könnten operative Geschäfte auf eine Tochter- oder Schwestergesellschaft ausgelagert werden.

Haben Sie bereits die Struktur einer Holdinggesellschaft geschaffen, sollte vor Antragstellung der Gesellschaftszweck nochmals überprüft werden. Die Finanzverwaltung schaut hier genau hin. Sofern der Gesellschaftszweck beispielsweise Maklertätigkeiten oder hausverwaltende Tätigkeiten aufweist, kann die Freistellungsbescheinigung versagt werden. Der Gesellschaftszweck sollte in solchen Fällen vor Antragstellung geändert und im Handelsregister eingetragen werden. Wichtig hierbei ist, dass die Änderungen auch gelebt werden. Sprich, dass tatsächlich keine operativen Geschäfte mehr ausgeübt werden.

Fazit: Die Freistellungsbescheinigung ist ein sinnvolles Mittel, um die Liquidität unterjährig zu steigern und somit Liquiditätsnachteile zu vermeiden. Bestehende Strukturen sollten dahin gehend überprüft werden, ob ein Antrag möglich ist. Hierbei ist das Hinzuziehen einer steuerlichen Beratung dringend zu empfehlen. Wir als Ihre Steuerberater stehen Ihnen gern zur Seite.

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