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Meldepflicht für Kassen – Mandantenzeitschrift tatort:steuern

Tipp

Meldepflicht für Kassen

Seit Anfang 2023 ist für Nutzer elektronischer Registrierkassen die Ausstattung mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) verpflichtend. Ab dem 1. Januar 2025 müssen die Kassen – und auch andere Aufzeichnungsvorrichtungen – nun elektronisch bei der Finanzverwaltung angemeldet werden. tatort:steuern hat das Wichtigste dazu für Nutzer dieser Geräte zusammengetragen.

Ab dem Beginn des nächsten Jahres müssen alle in Betrieben verwendeten elektronischen Kassensysteme und Registrierkassen dem zuständigen Finanzamt gemeldet werden. Für bereits vorhandene Kassen müssen bis spätestens zum 31. Juli 2025 Mitteilungen an das Finanzamt erfolgen (Nachmeldefrist). Das mitzuteilende elektronische Aufzeichnungssystem ist einer Betriebsstätte eindeutig zuzuordnen. Sollten Sie sich ein neues Kassensystem ab dem 1. Juli 2025 anschaffen, müssen Sie dieses innerhalb eines Monats bei Ihrem Finanzamt anmelden. Die Mitteilung an das Finanzamt darf nur elektronisch („Mein ELSTER“) erfolgen. Hierzu dient eine entsprechende Software, die über eine „ERiC“-Schnittstelle verfügen muss.

Grundsätzlich wird es keine Formulare für die Anmeldung, Korrektur oder Abmeldung geben. Moderne Kassensysteme sollten eine direkte elektronische Mitteilung der Kasse an das Finanzamt unterstützen. Fragen Sie Ihren Hersteller der Kasse oder Softwarepartner.

Wichtig: Schriftliche Anmeldungen sind nicht möglich

In der Meldung sind, neben dem Namen und der Steuernummer des Nutzers, auch eine Vielzahl technischer Angaben zu machen. Die Zuordnung zu einem Nutzer eines Kassensystems erfolgt über die Meldung an das Finanzamt. Damit können auch gemietete oder geleaste Kassen eingesetzt werden.

Die Meldung ist in diesem Fall durch den jeweiligen Mieter oder Leasingnehmer zu erstellen. Als elektronische Kassen gelten alle Systeme, mit denen Bareinnahmen erfasst werden. Dazu gehören unter anderem auch Verbundwaagen, welche die Einzelposten (beispielsweise Art, Menge und Preis in Metzgereien) an ein Kassensystem melden und somit Teil des elektronischen Kassen- und Abrechnungssystems sind.

In Anbetracht des nahenden Beginns der Meldepflicht sollten sich Betreiber solcher Aufzeichnungssysteme vergewissern, ob die entsprechenden technischen Voraussetzungen im eigenen Betrieb vorliegen. Dann können Sie das neue Jahr gelassen beginnen.

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