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Unsichtbar – Mandantenzeitschrift tatort:steuern

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Unsichtbar

Steuerpflichtige mit türkischen Wurzeln unterhalten oft Kontoverbindungen zu türkischen Kreditinstituten. Für den deutschen Fiskus waren die dort verwalteten Konten bisher unsichtbar. Das Finanzamt konnte häufig nicht nachprüfen, ob die Erträge in Deutschland ordnungsgemäß versteuert wurden. Für Kontoinhaber mit einem Bezug zu Deutschland wird sich das künftig ändern. Erstmals zum 31. Dezember 2020 meldet die Türkei im Rahmen des automatischen Informationsaustauschs die Kontodaten türkischer Banken an das Bundeszentralamt für Steuern. Damit sind die deutschen Finanzämter in der Lage, mit einem Abgleich der Datensätze festzustellen, ob Konten und Erträge in Deutschland deklariert worden sind. Fallen Abweichungen auf, kann es zur Einleitung von Steuerstrafverfahren kommen. Die Daten aus der Türkei betreffen das Jahr 2019, ohne Vorjahre zu berücksichtigen. Allerdings können hierzu die Finanzämter Auskünfte verlangen und Kapitalerträge schätzen. Steuerpflichtige sollten noch vor Beginn des Informationsaustauschs über eine Nacherklärung oder Selbstanzeige nachdenken, für die bis zum 31. Dezember 2020 Straffreiheit garantiert wird. Wenn die Daten an den deutschen Fiskus übermittelt wurden, ist eine strafbefreiende Selbstanzeige nicht mehr möglich.

BMF, Schreiben vom 1.7.2020, IV B 6 – S 1315/19/10030 :018

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