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Befristung – Mandantenzeitschrift tatort:steuern

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Befristung

Wir erinnern uns sicher alle noch sehr gut an das Jahr 2020, als plötzlich unser gesellschaftliches Leben stillstand. Besonders gebeutelt waren in dieser Zeit unter anderem Gastronomiebetriebe. Deshalb senkte die damalige Bundesregierung die Umsatzsteuersätze für Verpflegungsleistungen zunächst befristet für ein Jahr auf sieben Prozent. Diese Befristung ging mehrmals in eine Verlängerung, um wieder Schwung in das Geschäft mit Schnitzel, Quinoa-Salat und Co. zu bringen. Allerdings läuft die Regelung nach derzeitiger Gesetzeslage am 31. Dezember 2023 aus. Heftig und kontrovers wird nun diskutiert, ob die Rücknahme ökonomisch sinnvoll und sozial gerecht ist.

Dennoch sollten wir nicht davon ausgehen, dass die Subvention des Gastronomiesektors beibehalten werden kann. Immerhin sind damit jährliche Steuerausfälle von ungefähr drei Milliarden Euro verbunden.

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