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Umgezogen
Auch wenn Arbeiten vom Homeoffice aus seit einiger Zeit im Trend liegt, lassen sich beruflich bedingte Umzüge nicht immer vermeiden. Anlässe dafür sind:
- eine Versetzung,
- ein Arbeitsplatz-/Stellenwechsel,
- die erstmalige Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit oder
- die Begründung oder Beendigung einer doppelten Haushaltsführung.
Die nachweislichen Umzugskosten können in der Steuererklärung als Werbungskosten abgezogen oder vom (neuen) Arbeitgeber steuerfrei ersetzt werden. Dazu zählen Auslagen zur Beförderung des Umzugsguts, Reisekosten zum neuen Wohnort und zum Besichtigungstermin für die neue Wohnung, Mietentschädigungen, um doppelte Mietzahlungen zu vermeiden (maximal sechs Monate), und Maklergebühren.
Für sonstige Umzugsauslagen, beispielsweise für Trinkgelder oder die Renovierung der alten Wohnung, für deren Höhe keine Nachweise erbracht werden können, gelten ab dem 1. März 2024 neue steuer- und sozialversicherungsfreie Pauschalbeträge. Für den Umziehenden sind das 964 Euro, und für jede weitere Person, die mit dem Berechtigten in häuslicher Gemeinschaft lebt (Ehe- oder Lebenspartner und Kinder), kommen 643 Euro dazu.
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