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Pauschale – Mandantenzeitschrift tatort:steuern

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Pauschale

Buffet, All-inclusive oder Business-Package: Pauschalangebote gehören in Hotellerie und Gastronomie einfach dazu. Umsatzsteuerlich gilt dabei weiterhin, dass Speisen vom ermäßigten Steuersatz profitieren, Getränke hingegen nicht. Der Pauschalpreis muss daher aufgeteilt werden.

Grundsätzlich erfolgt die Aufteilung nach der einfachsten praxistauglichen Methode, meist anhand der Einzelverkaufspreise. Bei typischen Kombiangeboten sorgt die Finanzverwaltung jedoch erneut für Entlastung. Es wird nicht beanstandet, wenn der Getränkeanteil pauschal mit 30 Prozent des Gesamtpreises angesetzt und dem Regelsteuersatz unterworfen wird. Der Rest fällt unter den ermäßigten Steuersatz.

Auch beim Business-Package wird es komfortabler. Für Leistungen wie Frühstück, Sauna oder Parkplatz können pauschal 15 Prozent des Gesamtpreises dem Regelsteuersatz zugewiesen werden. Die übrigen 85 Prozent profitieren vom ermäßigten Steuersatz. Bisher lag dieser Anteil noch bei 20 zu 80 Prozent.

Die Regelungen zur Vereinfachung sorgen für Planungssicherheit – und erleichtern die steuerliche Abwicklung von Pauschalangeboten deutlich.

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