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„Söhnlein, brillant!“ – Mandantenzeitschrift tatort:steuern

Kompakt

„Söhnlein, brillant!“

Warum bezahlen wir eigentlich Schaumweinsteuer? Die Abgabe und ihre Geschichte.

Als Wilhelm II. verkündete, Deutschlands Zukunft liege auf dem Meer, war das weniger eine Metapher als ein politisches Programm. Der Kaiser wollte das Deutsche Reich in den Kreis der großen Seemächte führen und sah im Ausbau der Flotte den Schlüssel zu Macht, Prestige und kolonialem Einfluss. Was fehlte, war nicht der Wille, sondern das Geld.

Deshalb ließ Wilhelm II. nach neuen Steuerquellen suchen. In den Beratungen soll der Wiesbadener Sektfabrikant Johann Jacob Söhnlein eine Abgabe auf Zeitungsanzeigen vorgeschlagen haben. Der Plan stieß auf heftigen Widerstand der Verleger, die der Kaiser nicht gegen sich aufbringen wollte. Doch woher stammte das Vermögen des Herrn Söhnlein? Sekt, ein Luxusgut! Dann besteuern wir doch Sekt und Champagner! Auch wenn sich diese Anekdote historisch nicht belegen lässt, steht fest, dass ab dem 1. Juli 1902 mit jeder verkauften Flasche Schaumwein eine Abgabe von 50 Pfennigen in die Finanzierung der Marine floss.

Mit der Weltwirtschaftskrise zu Beginn der 1930er-Jahre brach die Nachfrage nach Luxusgütern deutlich ein. Um den Verkauf anzukurbeln, wurde die Steuer 1933 zunächst auf null gesetzt, jedoch bereits wenige Jahre später wieder aktiviert. Nach Beginn des Zweiten Weltkriegs belegte der Staat jede Flasche Sekt mit einer zusätzlichen Reichsmark, 1941 folgte ein weiterer Zuschlag von drei Mark, der als so bezeichneter Kriegszuschlag für den Ausbau der U-Boot-Flotte erhoben wurde.

In der neu gegründeten Bundesrepublik Deutschland wurde über eine Abschaffung der Steuer diskutiert. Das Finanzministerium entschied sich jedoch dagegen und führte die Besteuerung ab 1952 mit 1,50 Deutsche Mark pro Flasche zur Finanzierung des Wiederaufbaus fort.

Die kaiserliche Flotte liegt seit Langem auf dem Grund der Geschichte. Die Schaumweinsteuer hingegen fließt weiter. Seit 1993 ist sie im Zuge der EU- Verbrauchsteuerangleichung jedoch nicht mehr zweckgebunden. Sie beträgt heute 51 Euro je Hektoliter. Das bedeutet: Unabhängig davon, ob Sekt im Discounter gekauft oder Champagner direkt aus einer französischen Kellerei bezogen wird, schenken wir dem Fiskus mit jeder 0,75-Liter-Flasche des prickelnden Genusses 1,02 Euro ein. Nur auf Helgoland und in Büsingen trinkt der Staat nicht mit.

Illustration: Frank Albinus

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