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Ein Todesfall, mehrere Testamente, jahrelange Streitigkeiten – und am Ende ein dicker Zinsbescheid. Nach dem Tod eines Unternehmers 2012 stritten die Angehörigen erbittert um seine Testierfähigkeit und das wahre Erbe. Erst sechs Jahre später wurde endlich klar: Der Kläger erbt tatsächlich zur Hälfte. Doch das Finanzamt hatte in der Zwischenzeit nicht geschlafen und rechnete ihm rückwirkend Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Vermietung und Kapitalvermögen zu. Die Folge: über 30.000 Euro Nachzahlungszinsen.
Der Erbe bat darum, ihm die Zinsen aufgrund der besonderen Umstände zu erlassen – schließlich habe er wegen der unklaren Erbfolge nicht wissen können, welche Einkünfte ihm zugerechnet werden. Doch das Finanzamt lehnte ab, und das Finanzgericht bestätigte diese Entscheidung. Also zog der Fall bis zum Bundesfinanzhof. Auch dort kein Erfolg: Dass der Erbe die Steuerbasis wegen des Erbscheinverfahrens nicht früher ermitteln oder abschätzen konnte, sei kein ausreichender Grund, ihn von den Zinsen zu befreien. Wer Steuern erst Jahre später zahlt, habe faktisch einen Zinsvorteil – selbst wenn das Erbe blockiert war.
BFH, Urteil vom 9.4.2025, AZ XR 12/21
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