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KI-Verordnung: Unternehmen in der Pflicht
Seit Februar 2025 gelten weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung. Sie sind nicht nur von Firmen zu beachten, die künstliche Intelligenz herstellen, sondern auch von denen, die die Systeme nutzen.
Wenn von der europäischen KI-Verordnung die Rede ist, wird oft auch vom „AI Act“ (Artificial Intelligence Act) gesprochen. Sie soll die Verwendung von KI in der EU regeln und war im August 2024 in Kraft getreten. Seit Februar gelten weitere Regeln. Ihre Inhalte müssen nach und nach umgesetzt werden. Nach Artikel 4 der Verordnung sind Anbieter, Betreiber und Nutzer von KI-Systemen dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass ihre Mitarbeiter über entsprechendes Wissen über künstliche Intelligenz verfügen. Das gilt dementsprechend auch für Unternehmen, die mit KI arbeiten.
Wofür kann KI genutzt werden?
Künstliche Intelligenz kann im Arbeitsalltag viele verschiedene Aufgaben übernehmen. Möglich ist zum Beispiel, dass Texte, Bilder oder Programmcodes erstellt werden. Die Technologie kann aber auch Daten, wie Nutzerkommentare, auswerten oder im Kundenservice als Ansprechpartner (Chatbot) bei Fragen und Problemen weiterhelfen. Der Artikel 4 der KI-Verordnung schreibt vor, dass Betreiber dieser Systeme ihre Arbeitnehmer, die KI-gestützte Systeme nutzen, mit entsprechenden technischen Kenntnissen ausstatten, um einen sicheren Umgang mit diesen Systemen zu gewährleisten.
Für wen gilt die neue Regelung?
Diese sich daraus ergebende Pflicht zur Schulung von KI-Kompetenz gilt nicht nur für Anbieter von Hochrisiko-KI, sondern generell für alle Anbieter oder Betreiber von KI-Systemen oder KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck. Eine Ausnahme wäre nur, wenn die KI von Mitarbeitern rein persönlich, außerhalb der beruflichen Tätigkeit, verwendet wird.
Welche Maßnahmen müssen Unternehmen oder Einrichtungen ergreifen?
Konkrete Umsetzungsmaßnahmen gibt die KI-Verordnung nicht vor. Eine Möglichkeit besteht darin, geeignete Schulungen oder Weiterbildungsprogramme zu nutzen. Das Ziel dieser Schulungen soll es sein, dass Berufstätige, die mit KI arbeiten, sicher und verantwortungsvoll mit ihr umgehen können. Die dabei erworbene KI-Kompetenz soll Vermittlung von Chancen und Risiken, aber auch von Richtlinien und Standards beinhalten. Dafür müssten technische, rechtliche und ethische Aspekte vermittelt werden.
Wer kontrolliert diese Maßnahmen?
Für die Kontrolle ist nach dem derzeitigen Kenntnisstand in Deutschland die Bundesnetzagentur im Gespräch. Sanktionen für eine Nichteinhaltung der Schulungspflicht sind bisher nicht bekannt.
FAZIT tatort:steuern empfiehlt allen Unternehmen, sich um geeignete Schulungsprogramme für die betroffenen Mitarbeiter zu bemühen und diese durchzuführen. Im Idealfall bekommen die Mitarbeiter nach der Schulung ein Zertifikat, um die Teilnahme nachzuweisen. Ein einfaches Selbststudium der betroffenen Personen erscheint zur Sicherstellung einer ausreichenden KI-Kompetenz zum jetzigen Zeitpunkt als nicht geeignet.
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