Kompakt
Steuer-geschichte(n)
Steuern zu zahlen, gehört so selbstverständlich zu unserem Leben, dass sich wahrscheinlich kaum jemand fragt, wann und von wem sie überhaupt erfunden wurden. tatort:steuern begibt sich für Sie auf die Reise in die Geschichte. (XII)
Nach 1945 arbeiteten die Finanzbehörden mit den meisten der bisherigen Beamten weiter. Gesetze des Alliierten Kontrollrats führten zu hohen Steuern für die westdeutsche Bevölkerung, jedoch blieb es zunächst bei einer dezentralen Steuerverwaltung. Durch die Währungsreform von 1948 wurde die alte Reichsmark von der D-Mark als offizielles Zahlungsmittel abgelöst.
Mit dem Grundgesetz 1949 wurden die Fundamente für eine neue Finanzverwaltung geschaffen sowie die Hoheitsrechte zwischen Bund und Ländern aufgeteilt. Separate Finanzverwaltungen des Bundes und der Länder entstanden. Die junge Bundesrepublik war jedoch noch immer mit den Folgen des Zusammenbruchs beschäftigt. Nur schrittweise konnten die neuen fiskalischen Herausforderungen angegangen werden – die Sicherung des Geldwerts durch eine strenge Ausgabenpolitik und die Belebung der Wirtschaft durch konsequente Steuersenkungen.
Eine umfassende Steuerreform wurde 1953 wegen zu erwartender Anpassungsschwierigkeiten nicht umgesetzt. Stattdessen flossen die Reformziele in kontinuierliche Steuerreformbemühungen ein, die bis heute ein Merkmal der deutschen Finanzgeschichte sind.
Wichtige Entwicklungen waren die Umsatzsteuerreform von 1968 zur Stärkung der Wettbewerbsneutralität sowie die Finanzverfassungsreform von 1969, die das Haushaltsrecht modernisierte und die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern neu regelte.
Die DDR knüpfte in ihrer Finanzgeschichte nicht wie die Bundesrepublik an alte Traditionen an. Finanzämter gab es bereits seit 1952 nicht mehr. Für die Einnahmen und Ausgaben des Staates war das Ministerium für Finanzen zuständig. Der Hauptteil der Produktionsmittel war Staatseigentum. Haupteinnahmequelle für den Staat waren die Abgaben der Volkseigenen Betriebe. Steuern der Bevölkerung und der privaten Betriebe spielten im Haushalt kaum eine Rolle. Für die wenigen privaten Firmen war die Steuerbelastung indes sehr hoch, weil der Privatwirtschaft Kapital entzogen werden sollte.
Im Außenhandel arbeiteten Zoll, Grenz- und Regierungsbehörden eng zusammen. Ab 1962 unterstand der Zoll dem Ministerium für Außenhandel.
Quelle: Der Zehnte – ein Streifzug durch die Steuergeschichte | Steuern und Finanzen | bpb.de
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