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Steuerberater-Latein – Mandantenzeitschrift tatort:steuern

Kompakt

Steuerberaterlatein – Teil 3

Das deutsche Steuerrecht ist sicher nicht unkompliziert und für viele unserer Leser mitunter das sprichwörtliche Buch mit sieben Siegeln. So ist auch die Sprache der Steuerberater gespickt mit ungewöhnlichen und zuweilen amüsanten Begriffen. tatort:steuern will ein bisschen Licht ins Dunkel bringen und erklärt, was kaum jemand versteht.

 

Auch wenn es manchmal den Anschein hat: Ein gemeiner Wert verfolgt keine trügerischen Absichten. Gemeinhin auch als Verkehrswert bezeichnet, ist damit der Preis eines Wirtschaftsgutes gemeint, der unter marktüblichen Umständen erzielt werden kann. Insbesondere wenn das Wirtschaftsgut nicht mehr gebrauchsfähig ist, bildet der Material- oder Schrottwert die allgemeine Untergrenze. Persönliche Verhältnisse oder ungewöhnliche Umstände werden bei der Wertfindung nicht berücksichtigt.


Es bedarf keines Krans zum Tragen dauernder Lasten, denn es handelt sich dabei um Versorgungsleistungen in Geld- oder Sachwerten, die aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung erbracht werden. Die Laufzeit ist dabei an die Lebensdauer des Empfängers gebunden, soll aber wenigstens zehn Jahre betragen. Dauernde Lasten richten sich nach den wirtschaftlichen Verhältnissen der Vertragspartner und sind somit – im Gegensatz zu Renten – veränderbar.


Bitte warm anziehen: Die kalte Progression trifft zahlreiche Lohnerhöhungen! Weil bei steigendem Bruttogehalt der durchschnittliche Steuersatz steigt, wächst das Nettogehalt nicht im gleichen Verhältnis. Wenn das Gehalt lediglich um die Inflationsrate erhöht wird, sinkt der Reallohn, denn das Nettolohn-Plus kann den Preisanstieg für Waren und Dienstleistungen nicht ausgleichen.

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