tatort:steuern Schlagwortsuche Archiv
Sieben Prozent – Mandantenzeitschrift tatort:steuern

Nachrichten

Sieben Prozent

Gastronomen aufgepasst: Damit die Branche entlastet und die Inflation nicht weiter befeuert wird, bleibt die Absenkung der Umsatzsteuer auf Speisen auf sieben Prozent vorerst bis zum Ende des Jahres 2023 bestehen. Ursprünglich galt diese Regelung einmal bis zum 30. Juni 2021, wurde dann zum ersten Mal bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Weiterhin bestehen bleibt der Grundsatz, dass der ermäßigte Steuersatz nicht für den Ausschank von Getränken gilt, sofern diese – wie zum Beispiel Milch oder Milchmischgetränke – nicht ohnehin bereits dem ermäßigten Steuersatz unterliegen.

Dies und die Inflationsausgleichsprämie sind nur zwei von mittlerweile 16 Maßnahmen in Entlastungspaketen, die die Bundesregierung geschnürt hat. Das Ziel ist, die Bürger in dieser Zeit zu unterstützen und Arbeitsplätze zu sichern. Einen Überblick zu Gas- und Strompreisbremse, Kindergeld, Bürgergeld und allen weiteren Maßnahmen finden Sie hier

© alphaspirit - stock.adobe.com

Mehr zum Thema