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Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse – Mandantenzeitschrift tatort:steuern

Kanzlei

Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse

Das Jahr neigt sich dem Ende zu und viele Arbeitgeber möchten ihren Mitarbeitenden gerne etwas Gutes tun, ohne viele Beiträge oder Steuern zahlen zu müssen. Egal ob zum Weihnachtsfest, Geburtstag oder zu einem anderen Anlass: Arbeitgeberzuschüsse sind eine gute Möglichkeit, Mitarbeitenden bestimmte Leistungen steuerfrei zu gewähren, sodass diese einen höheren Gesamtverdienst erhalten oder sich über Sachzuwendungen freuen können.

SACHZUWENDUNGEN
Damit Sachzuwendungen wirklich steuer- und sozialversicherungsfrei sind, dürfen sie die Grenze von 50 Euro im Monat nicht überschreiten. So können Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden sogenannte Sachzuwendungen ermöglichen. Die Klassiker dabei sind: beispielsweise das Jobticket für den öffentlichen Nahverkehr oder der Zuschuss für das Fitnessstudio. Möglich sind aber auch Tankgutscheine, ein Dienstrad, Betreuungskosten für Kinder oder eine betriebliche Krankenversicherung.

Auch ein Personalrabatt für selbst produzierte oder verkaufte Ware kann eine steuerfreie Sachzuwendung sein. Hier liegt der Freibetrag bei 1.080 Euro im Jahr.

NETTOLOHNOPTIMIERUNG
Durch die Gehaltsumwandung sparen Arbeitnehmer auf Grund eines niedrigeren Bruttogehalts bei der Lohnsteuer und der Sozialversicherung und das Unternehmen profitiert ebenfalls von niedrigeren Sozialversicherungsbeiträgen. Hier wird ein Teil des Gehalts anstelle vom Geld durch Sachzuwendungen gewährt.

Für manche Zuwendungen funktioniert die Nettolohnoptimierung aber nur, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden.

INFLATIONSAUSGLEICH
Im Rahmen des dritten Entlastungspaketes der Bundesregierung haben Arbeitgeber noch bis zum 31. Dezember 2024 die Möglichkeit, eine Inflationsausgleichsprämie an die Angestellten auszuzahlen. Der Beschluss sieht vor, dass zusätzlich zum regulären Lohn oder Gehalt eine Prämie von bis zu 3.000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei ausgezahlt werden darf. Die Prämie kann entweder in einer einzigen Zahlung oder in mehreren kleineren Teilbeträgen an die Angestellten gewährt werden. Der Arbeitgeber entscheidet selbst, ob es eine Prämie gibt und wie hoch diese ausfällt.

PERSONALKOSTEN
Auch wenn Arbeitgeberzuschüsse zum Teil steuerfrei sind, sind mit ihnen trotzdem erhöhte Personalkosten verbunden, da Zuwendungen jeglicher Art vom Arbeitgeber gezahlt werden müssen. Es ist daher ratsam genau zu berechnen, welche Zuschüsse sich lohnen und den Mitarbeitenden einen Mehrwert bieten.

Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie dabei gern, sprechen Sie uns an.

AUS UNSERER SICHT

Mit steuerfreien Sachzuwendungen können Arbeitgeber den Angestellten den Alltag erleichtern. Teilweise sind sie sogar eine gute Alternative zu einer Gehaltserhöhung.

Zudem stärken Sachzuwendungen die Bindung der Mitarbeitenden an das Unternehmen und steigern ebenso die Motivation.

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