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Gute Gründe zum Bleiben – Mandantenzeitschrift tatort:steuern

Tipp

Gute Gründe zum Bleiben

Mit dem geplanten Zukunftsfinanzierungsgesetz soll mehr privates Kapital mobilisiert und der Finanzplatz Deutschland attraktiver werden. Ein Herzstück der Maßnahmen sind bessere Rahmenbedingungen für die Mitarbeiterkapitalbeteiligung. tatort:steuern zeigt auf, womit Arbeitnehmer und Arbeitgeber dann rechnen können.

Das Bundeskabinett hat den Entwurf für das Zukunftsfinanzierungsgesetz am 16. August 2023 beschlossen, und der Bundestag hat ihn bereits im September 2023 beraten. Es sieht also gut aus für das Zukunftsfinanzierungsgesetz und das damit verbundene Ziel, der deutschen Realwirtschaft einen positiven Schub zu geben. Hierbei stehen vor allem die innovationsstarken, jungen Unternehmen – die Start-ups – im Fokus, aber auch andere kleine und mittlere Unternehmen, die in Deutschland einen Großteil der Wirtschaft ausmachen. Es geht darum, „Wachstumsunternehmen gute Chancen zu bieten“, so die Verlautbarung des Bundesministeriums für Finanzen. Konkret sieht der Entwurf mehrere Verbesserungen vor. Wir von tatort:steuern wollen Sie auf die neuen, attraktiveren Rahmenbedingungen der Mitarbeiterkapitalbeteiligung hinweisen und Ihnen diese Möglichkeit als Lohntipp ans Herz legen. Sollten Sie mit dem Gedanken spielen, Ihre Mitarbeiter am Unternehmen zu beteiligen, raten wir Ihnen, auf die besseren gesetzlichen Regelungen zu warten.

Unter Mitarbeiterkapitalbeteiligung versteht man die vertragliche Beteiligung der Mitarbeiter am Kapital des Unternehmens. Im Gegensatz zu einer Erfolgsbeteiligung trägt der Arbeitnehmer damit auch das Risiko des Kapitalverlustes. Dafür ist er jedoch auch an den positiven Wertzuwächsen des Unternehmens beteiligt. Die Wahl der jeweiligen Beteiligungsform ist in der Regel davon abhängig, welche Ziele der Arbeitgeber mit der Beteiligung erreichen möchte.

Die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung von Vermögensbeteiligungen am Arbeitgeber-Unternehmen an Arbeitnehmer wurde auch bisher steuerlich gefördert. Der geldwerte Vorteil, den der Arbeitnehmer als Sachbezug erhält, wenn ihm sein Arbeitgeber unentgeltlich oder verbilligt Vermögensbeteiligungen überlässt, ist aktuell bis zu einer Höhe von 1.440 Euro steuerfrei. Auch werden bis zu dieser Schwelle keine Abgaben an die Sozialversicherung fällig. Mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz erhöht sich der Steuerfreibetrag für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen von bislang 1.440 Euro auf 5.000 Euro pro Jahr.

Dabei kann auch ohnehin geschuldeter Arbeitslohn bis zur Höhe von 2.000 Euro in eine steuerfreie Mitarbeiterkapitalbeteiligung umgewandelt werden. Das heißt, der Arbeitnehmer könnte bis zu 2.000 Euro von seinem laufenden Gehalt steuer- und sozialversicherungsfrei in eine Kapitalbeteiligung an dem Unternehmen, für das er arbeitet, umwandeln (Gehaltsumwandlung). Höhere Beteiligungen von 2.000 bis 5.000 Euro könnten als zusätzlicher Sachbezug ebenfalls begünstigt gewährt werden. Dabei stehen den Mitarbeitern diese Freibeträge einmal im Jahr zur Verfügung. Zur Erhaltung der Vergünstigungen müssen die Beteiligungen mindestens drei Jahre behalten werden. Spätere Erträge und Veräußerungsgewinne aus der Beteiligung erzielt der Mitarbeiter dann im Privatvermögen. Wer seine Arbeitnehmer also stärker an sein wachsendes Unternehmen binden möchte, kann über diese Maßnahmen Jahr für Jahr ein tolles Motiv zum Bleiben schaffen. •

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