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Po-Po-Po-Pokerface – Mandantenzeitschrift tatort:steuern

Die deutschen Sommer mögen durchwachsen sein, aber laut Ostsee-Zeitung hält nichts den Dauercamper davon ab, sich aufzumachen, um in Juli-Regen und August-Kälte seinen Urlaub im Wohnwagen, Wohnmobil oder im Familienzelt zu verbringen. Befragt nach dem „Warum?“, fällt dem Menschen in seinem Vorzelt nichts anderes ein als: „Freiheit!“

Vielleicht sind Campingurlaube so beliebt, weil sie uns an die Zeiten erinnern, in denen wir mit nichts als einem Zelt und einem Körbchen fürs Beerensammeln durch die Wälder und Ebenen zogen und von zivilisatorischen Konzepten wie der Einkommensteuer nichts ahnten. Seitdem der Mensch jedoch in organisierten Gemeinschaften lebt, sieht er sich gezwungen, auf seine Einkünfte Abgaben abzuführen. Sei es in Form von Naturalien oder der zeitweisen Teilnahme an Bauvorhaben wie der Burg zu Burghausen oder der Pyramide von Gizeh (es gibt noch immer Steuerzahler, die lieber für ein paar Wochen am Ausbau der A20 mitwirken würden, als ihre Steuererklärung auszufüllen). Wurden Abgaben wie Rauchzehnt, Grünzehnt oder Hufenschatz anfangs noch recht willkürlich erhoben, hat die Angelegenheit kaum 5.000 Jahre später etwas mehr Organisation erfahren. Natürlich hat recht, wer meint, dass das deutsche Steuerrecht in vielen Fällen noch immer schwer durchschaubar ist, schließlich gibt es unzählige Gesetze, Vorschriften und Regelungen, und viele davon ändern sich beständig, manche in schöner Regelmäßigkeit.

Aber ein paar Grundsätze gibt es. Zu ihnen zählen die sieben Einkunftsarten: Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, selbstständiger Arbeit, nicht selbstständiger Arbeit, Gewerbebetrieben, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung und, Nummer sieben, Sonstige, worunter letztlich alle Einkünfte fallen, von der Altersrente bis zur Kryptowährung.

Alle? Nein. Nur fast alle. Ausgenommen sind zum Beispiel Spielgewinne. Da sie keiner dieser sieben Einkunftsarten zuzuordnen sind, gelten sie im Fachjargon als nicht steuerbar. Klingt das nicht einfach herrlich? Da Steuern jedoch die wichtigste Einnahmequelle eines Staates und Staaten in der Regel notorisch klamm sind, steht auch hinter diesem nicht steuerbar ein deutlich vernehmbares es sei denn.

Diese drei Worte musste sich auch ein Mann sagen lassen, der seinen Lebensunterhalt damit bestritt, an Pokerturnieren teilzunehmen und sie mit schöner Regelmäßigkeit auch zu gewinnen. Er fühlte sich nicht nur vom Glück geküsst, sondern auch berechtigt, keinerlei Steuern auf seine Gewinne zu zahlen. Es sei denn …

Der Glücksspieler hatte nämlich die Rechnung ohne die misstrauischen Herren und Damen vom Finanzamt gemacht. Für sie war es schlichtweg nicht vorstellbar, dass Glück der ausschlaggebende Faktor bei derart häufigen Turniersiegen sein sollte. Für sie war Glück, wenn die Chancen, beim Lotto zu gewinnen, bei 1:139 Millionen lagen. In ihren Augen war Glück, wenn auf ihrem Weg ins Büro nur jede zweite Ampel Rot zeigt. Und Glück war für die Finanzbeamten eben nicht eine zuverlässig eintretende Größe, die einem das Pokerspielen als Hauptberuf ermöglichte. Sie sahen sich außerdem durch die Forscher der Universität Heidelberg bestätigt, nach deren Forschungsergebnissen Glücksspiel vorliegt, wenn die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt. Beim Pokerspiel dagegen, so zeigen empirisch belegte Beobachtungen, spielt Glück langfristig eine immer kleinere Rolle. Je öfter der Spieler spielt, desto mehr nehmen langjährige Erfahrung und Geschicklichkeit Einfluss auf den Spielverlauf. Und damit, Glücksspieler aller Länder aufgepasst, gilt Poker nicht mehr als Glücks-, sondern als Geschicklichkeitsspiel, und Geschicklichkeit ist eine Leistung, und diese Leistung wird besteuert. Der Spieler hat, steuerlich gesehen, also nicht nur kein Glück mehr, sondern auch noch ordentlich Pech. Denn, schlimmer geht immer, in vielen Fällen bestätigen die Finanzgerichte nicht nur die angesetzte Einkommensteuerpflicht der erzielten Gewinne, sie halten auch die Besteuerung der Umsätze für begründet. Hätte sich der Glücksspieler an Mau-Mau-Turniere gehalten, bei denen laut Forschung der Heidelberger Spaßbremsen der Zufall eine deutlich größere Rolle spielt als bei den von ihm gespielten Pokervarianten „Texas Hold‘em“ und „Omaha“, hätte das Gericht womöglich ein Auge zugedrückt. Aber so wie ein normales Gesicht nur durch jahrelange Übung zum Pokerface wird, lässt sich eine Pokerturnierteilnahme ohne Weiteres als Gewerbebetrieb im Sinne des Gesetzes qualifizieren. Tja. Zu hoch gepokert.

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