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Beim Erben – Mandantenzeitschrift tatort:steuern

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Beim Erben

Die Diskussionen um die Erbschaft- und Schenkungsteuer in den letzten Jahren scheinen sich vermehrt auszuwirken. Laut Statistischem Bundesamt kletterte das geerbte und geschenkte Vermögen im Jahr 2023 auf den neuen Höchstwert von 121,5 Milliarden Euro. Das entspricht einem Zuwachs von 19,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr, in dem es sogar um 14 Prozent im Vergleich zu 2022 gesunken war. Dabei glichen sich vererbtes und verschenktes Vermögen nahezu an. Im letzten Jahr wurde Vermögen im Wert von 60,3 Milliarden Euro verschenkt und in Höhe von 61,2 Milliarden geerbt. Die festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer ist um 3,9 Prozent gestiegen und betrug im Jahr 2023 stolze 11,8 Milliarden Euro. Auf die Erbschaftsteuer entfielen 7,7 Milliarden Euro – ein Minus von 4,5 Prozent gegenüber 2022. Die Schenkungsteuer brachte dem Staat Mehreinnahmen von 4,1 Milliarden Euro – ein Zuwachs von 24,9 Prozent. Die höher festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer resultiert insbesondere aus dem Anstieg von übertragenem Betriebsvermögen von 81,3 Prozent auf 29,8 Milliarden Euro.

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