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Fürs Sparen
Um Mitarbeiter beim Vermögensaufbau zu unterstützen, können Unternehmen vermögenswirksame Leistungen anbieten. Das sind Geldleistungen, die vom Arbeitgeber angelegt, später jedoch an den Arbeitnehmer ausgezahlt werden. Dazu gehören Bausparverträge oder die Beteiligung an Aktien oder Fondssparplänen. Arbeitnehmer können in ihrer Einkommensteuererklärung den Antrag auf Arbeitnehmer-Sparzulage stellen, wenn ihr Lohn unter einer festgesetzten Einkommensgrenze liegt. Bisher profitierten eher Geringverdienende von der staatlichen Zulage. Mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz werden vermögenswirksame Leistungen nun attraktiver. Bisher lagen die Einkommensgrenzen für die Anlage in Bausparverträgen bei 17.900 (bei Ehegatten 35.800) Euro und für Kapitalanlagen bei 20.000 (bei Ehegatten 40.000) Euro. Beide Grenzen wurden nun vereinheitlicht und auf 40.000 (bei Ehegatten auf 80.000) Euro angehoben. Gleichzeitig wurde der Kreis der geförderten Personen erweitert. Explizit gehören nun auch ausländische Arbeitnehmer, die als Grenzpendler oder Grenzgänger in Deutschland arbeiten, sowie Menschen mit Behinderungen mit arbeitnehmerähnlichen Verträgen in anerkannten Werkstätten dazu.
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