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Pauschale – Mandantenzeitschrift tatort:steuern

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Pauschale

Es wird wieder Zeit für die Steuer­erklärung. In der Regel wurde bei der Berechnung der Lohnsteuer die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro vom Arbeitgeber im Laufe des Jahres bereits berücksichtigt. Nicht wenige Arbeitnehmer können jedoch darüber hinaus höhere Werbungskosten geltend machen. Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte dürften hierbei den Löwenanteil an Werbungskosten darstellen. Mit Wirkung ab 1. Januar 2021 hat der Gesetzgeber die sogenannte Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer auf 35 Cent je Entfernungskilometer erhöht. Für die ersten 20 Kilometer bleibt die Pauschale unverändert bei 30 Cent. Die Anhebung betrifft auch die Familienheimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung. Berechnet wird die Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer folgendermaßen: Zahl der Arbeitstage × 20 Entfernungskilometer × 0,30 Euro zuzüglich Zahl der Arbeitstage × restliche Entfernungskilometer × 0,35 Euro.

Die Pauschale wird grundsätzlich unabhängig vom Verkehrsmittel gewährt, ist bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel– allerdings nicht für Flugstrecken – jedoch auf 4.500 Euro jährlich begrenzt. Kosten, die diesen Pauschbetrag übersteigen, können zusätzlich angesetzt werden.

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