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Im Trüben fischen – Mandantenzeitschrift tatort:steuern

Editorial

Im Trüben fischen

Ab und zu stehen wir in der Redaktion von tatort:steuern vor der Entscheidung, ob wir Sie, unsere Leser, über Themen informieren, die zwar auf der Agenda des Gesetzgebers stehen, zu denen aber noch zahlreiche Fragen offen sind. In der Regel entscheiden wir uns dafür, abzuwarten, bis wir verlässliche Aussagen zur Gesetzeslage treffen können, um Sie nicht zu verunsichern. Für diese Ausgabe haben wir einen anderen Weg gewählt – aus folgendem Grund: Bereits im August hatte die Bundesregierung den Entwurf des Wachstumschancengesetzes vorgelegt. Ihr Ziel: Die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und des Standortes Deutschland. Im Oktober bezog der Bundesrat Stellung zum geplanten Gesetz und forderte die Anpassung oder Streichung zahlreicher Vorschriften. Eine beträchtliche Anzahl der Forderungen der Länderkammer lehnte die Bundesregierung ab. Wir können nicht davon ausgehen, dass das Gesetz noch vor Redaktionsschluss verabschiedet wird, finden aber die Regelungen so wichtig, dass wir Ihnen die Pläne des Bundeskabinetts möglichst schnell vorstellen wollen – obwohl wir dabei mitunter „im Trüben fischen“ müssen.