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Pauschal – Mandantenzeitschrift tatort:steuern

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Pauschal

Hierzulande stieg die Zahl der Beschäftigten, die im Homeoffice arbeiten, rasant an. Fast ein Viertel aller Erwerbstätigen – 24,2 Prozent – sitzen zumindest gelegentlich im Homeoffice. Die beliebtesten Homeoffice-Tage sind dabei der Montag und der Freitag. Das „Massenphänomen“ Homeoffice wirkt sich auch auf die Steuererklärung aus. Im Jahr 2022 arbeiteten knapp 2,3 Millionen Arbeitnehmer ausschließlich in den eigenen vier Wänden.

Seit dem Jahr 2020 erleichtert die Homeoffice-Pauschale die Geltendmachung der Ausgaben für das Arbeiten von zu Hause aus. Für das Jahr 2023 können für bis zu 210 Arbeitstage pro Tag sechs Euro angesetzt werden – also maximal 1.260 Euro für das Jahr. Die Pauschale wird in die Werbungskosten eingerechnet und nicht zusätzlich gewährt. Sie wird sich also erst spürbar auswirken, wenn die Werbungskostenpauschale überschritten wird. Da diese jedoch auch angehoben wurde, nämlich auf 1.230 Euro, verpufft der Effekt für viele Arbeitnehmer wahrscheinlich. Denn für Tage, für die die Homeoffice-Pauschale geltend gemacht wird, können keine Fahrten ins Büro abgesetzt werden.

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