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Viel einfacher – Mandantenzeitschrift tatort:steuern

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Viel einfacher

Trotz eines gemeinsamen Binnenmarktes innerhalb der Europäischen Union (EU) war ein freier Warenverkehr nicht immer ungehindert möglich. Grundsätzlich können Produkte, für die es keine EU-weiten Vorschriften gibt, ungehindert im Binnenmarkt verkauft werden. Dennoch wurden Unternehmen, die zum Beispiel Möbel, Geschirr oder Schuhe verkauften, häufig mit zusätzlichen Kosten und Verzögerungen konfrontiert. Seit dem 19. April gelten nun vereinfachte Regeln für die gegenseitige Anerkennung von Waren im europäischen Binnenmarkt, mit denen Unternehmen ihre Produkte unbürokratischer in ganz Europa verkaufen können. Die neue Verordnung gestattet Unternehmen, eine freiwillige „Erklärung zur gegenseitigen Anerkennung“ vorzulegen, um gegenüber zuständigen nationalen Behörden nachzuweisen, dass ihre Produkte in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig verkauft werden. Im Falle einer Einschränkung oder gar Verweigerung des Marktzugangs für ihre Produkte besteht die Möglichkeit der unbürokratischen Anfechtung bei SOLVIT – dem Netzwerk der Europäischen Kommission für solche Probleme. Darüber hinaus informieren Produktkontaktstellen in jedem Mitgliedstaat online über nationale technische Vorschriften.

Verordnung (EU) 2019/515 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19.03.2019

 

 

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